Europa-Strasse 23, Glattbrugg +41 79 858 54 72 info@strike-zone.ch

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die Strikezone GmbH bietet ihren Mitgliedern Gruppenunterricht für Muay Thai und Functional Training sowie Privatunterricht in Muay Thai und Functional Training an. Vor Anmeldung kann die Strikezone GmbH vom Schüler oder von der Schülerin einen Strafregisterauszug verlangen. Auch bei Vorweisung eines negativen Strafregisterauszugs behält sich die Strikezone GmbH das Recht vor, die Mitgliedschaft zu verweigern.

2. Gesundheit des Mitglieds

Das Mitglied bestätigt mit der Unterzeichnung des Vertrags in guter körperlicher Gesundheit zu sein. Im Zweifelsfall hat das Mitglied vor der Anmeldung einen Arzt oder eine Ärztin zu konsultieren. Physische und psychische Einschränkungen sind der Strikezone GmbH bzw. den Kursleitenden mitzuteilen.

3. Haftungsausschluss

Eine Haftung der Schule, sei dies vertraglicher oder ausservertraglicher Natur, für eventuell auftretende Schäden, welche sich das Mitglied bei Benutzung unserer Einrichtung bzw. durch Inanspruchnahme unserer Dienstleistung zuzieht, ist ausgeschlossen. Die Strikezone GmbH lehnt auch jeden Haftungsanspruch bei gegenseitigen Verletzungen der Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer ab. Desgleichen haftet die Strikezone GmbH nicht für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände oder Ähnliches.

4. Zahlungsweise

Die Mitgliederbeiträge werden im Voraus entrichtet. Der Beitrag ist ab rechtsgültiger Unterzeichnung des Mitgliedvertrags fällig, auch wenn die Leistungen der Strikezone GmbH nicht in Anspruch genommen werden. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns die Berechnung von Mahngebühren vor. Änderungen der Kontaktdaten (Wohnsitz, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) sind der Strikezone GmbH sofort mitzuteilen. Jahreslizenzen für beispielsweise SMTL, Bekleidung und weiteres Zubehör sind im Abonnement nicht inbegriffen.

5. Krankheit, Ausfallzeiten, Zuwiderhandlung

Die Anmeldung nicht vorhersehbarer Ausfallzeiten oder Unterbrechungen, beispielsweise durch Krankheit, Urlaub oder sonstige Verhinderung, entbinden nicht aus den Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Bei Dauererkrankung (Bestätigung durch Arztzeugnis), Umzug, Militär und im Härtefall kann der Vertrag im Einvernehmen mit der Strikezone GmbH für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt werden. In diesem Fall verlängert sich die Dauer der Mitgliedschaft um die Zeitspanne, in welcher das Mitglied pausiert hat.

Bei Zuwiderhandlung der Hausordnung (Verhaltenskodex) sowie mutwilliger Sachbeschädigung oder Ähnliches behält sich die Strikezone GmbH das Recht vor, den Mitgliedschaftsvertrag je nach Härtegerad der Zuwiderhandlung/Sachbeschädigung fristlos aufzulösen und den bereits bezahlten Mitgliederbeitrag für allfällige Unkosten zurückzubehalten.

Die von der Strikezone GmbH publizierten Ferienzeiten, in der Regel die Schulferien der Stadt Zürich, gelten als trainingsfreie Zeit. Es gelten die Publikationen auf der Academy-Website www.strike-zone.ch und auf unseren Social-Media-Kanälen. Bei der Reduzierung des Angebots oder Änderung der Trainingszeiten haben die Mitglieder keinen Anspruch auf Rückerstattung.

6. Gültigkeit der Anmeldung und Mitgliedschaft

Das Mitglied bestätigt, eine Kopie der Anmeldung erhalten zu haben. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit, jede Änderung bedarf der Schriftform. Sollten Teile des Vertrags unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bedingungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bedingung trifft das entsprechende Gesetzesrecht. Das Mitglied anerkennt durch seine Unterschrift beziehungsweise Onlineanmeldung den Vertragsinhalt. Der Gerichtsstand ist Zürich.

7. Verlängerung der Mitgliedschaft

Sofern die Mitgliedschaft nicht 30 Tage vor Ablauf in schriftlicher Form (Brief oder E-Mail) gekündigt wird, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um dieselbe Vertragsdauer wie vormals abgeschlossen. Die Strikezone GmbH behält es sich vor, die gesamte geschuldete Vertragssumme einzufordern, oder mindestens aber eine Verwaltungsaufwandsgebühr, auch bei nicht erneuter Inanspruchnahme der Leistungen.

8. Verwendung von Bild- und Videomaterial

Für die Social-Media-Kanäle und den Internetauftritt der Strikezone GmbH wird Bild- und Videomaterial vom Training erstellt. Mit der Vertragsunterzeichnung erklärt sich das Mitglied mit ebendieser Verwendung von Bild- und Videomaterial einverstanden.

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